Finanzierung- und Fördermöglichkeiten

Du machst Dir Gedanken über die Finanzierung deiner Ausbildung an unserer Schule? Keine Sorge – Hier findest Du ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten.

Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten von Aus- & Weiterbildung

Finanziell abgesichert durch Deine Ausbildung

An unserer privaten Berufsfachschule sind – wie bei den meisten Bildungsträgern auch- sowohl Ausbildungen als auch Fort- & Weiterbildung mit Kosten verbunden. Falls Du Sorge darüber hast, diese Kosten nicht alleine in voller Höhe stemmen zu können, möchten wir Dir an dieser Stelle die zahlreichen, staatlichen Fördermöglichkeiten vorstellen.

Je nach Ausbildung gibt es unterschiedliche Optionen, die Du in Anspruch nehmen kannst. So gibt es für die verschiedenen Ausbildungen, neben einer allgemeinen Ausbildungsvergütung, die Möglichkeit BAföG, Aufstiegs-BAföG, einen Bildungskredit oder einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zu beantragen. Falls Du bei der Bundeswehr tätig bist, kannst Du Dich beim Berufsförderungsdienst melden und Dich über die Fördermöglichkeiten vom Bund informieren. Einzelheiten für die Fördermöglichkeiten der einzelnen Ausbildungen findest Du fortführend detailliert erklärt. Auch für die hier angebotenen Weiterbildungen können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, Bildungsprämien in Anspruch genommen werden.

Die folgenden Auflistungen sollen Dir eine erste Hilfestellung für Deine Fragen bieten und Dir Klarheit darüber verschaffen, welche Finanzierung in welcher Höhe für Deine Ausbildung oder Weiterbildung vorgesehen ist. Ebenso findest Du hier Informationen, an welche Bedingungen der Erhalt der Förderung geknüpft ist.

Du kannst dich in folgenden Ausbildungen (m/w/d) an unserer Schule durch das BAföG fördern lassen:

Auszubildende können das BAföG bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres beantragen. Da Auszubildende zu der Kategorie der Schüler gehören, müssen sie das Geld nicht zurückzahlen. Bei einer Ausbildung, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, kann man einen Höchstbetrag von 803 € erhalten, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt. Falls Du noch bei Deinen Eltern wohnst, kannst Du einen Höchstbetrag von 413 € erhalten. Wenn Du verheiratet oder Dich in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft befindest, mit mindestens einem Kind zusammenlebst und nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, dann erhältst Du maximal 590 €. Bei einer Ausbildung, welche eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, kannst Du einen Höchstbetrag von 912 € pro Monat erhalten, wenn Du nicht bei Deinen Eltern wohnst. Wohnst Du noch bei Deinen Eltern, dann kannst Du maximal 635 € bekommen. Weitere Informationen findest Du auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bei folgenden Ausbildungen (m/w/d) hast Du Anspruch auf ein Aufstiegs-BAföG:

Bei dem Aufstiegs-BAföG gibt es keine Altersgrenze. Du kannst Zuschüsse für Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Du kannst zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühr einen einkommens- und vermögensunabhängigen Beitrag von maximal 15.000 € erhalten. Davon bekommst Du 50 % als Zuschuss. Für die restlichen 50 % erhältst Du ein Angebot für ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wenn Du ein Kind hast, das unter 10 Jahren ist oder eine Behinderung hat, kannst Du, falls Du alleinerziehend bist, einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 € erhalten. Die Förderung Deines Unterhalts beträgt für Alleinstehende, abhängig vom Einkommen und Vermögen, monatlich maximal 1019 €. Wenn Du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, erhältst Du monatlich maximal 235 €. Falls Du zudem Kinder hast, erhöht sich der maximale monatliche Betrag um 235 € pro Kind durch das Kindergeld.

Die folgenden Ausbildungen (m/w/d) können mit einem Bildungskredit gefördert werden:

Einen Bildungskredit kannst Du beantragen, wenn Du zwischen 18 und 36 Jahre alt bist. Hast Du bereits eine Ausbildung absolviert oder befindest Du Dich im vorletzten bzw. letzten Ausbildungsjahr, hast Du eine Chance auf die Förderung. Du kannst bis zu 24 monatliche Raten innerhalb eines Ausbildungsabschnitts in Höhe von 100 €, 200 € oder 300 € erhalten. Maximal kannst Du also insgesamt 7.200 € bekommen. Die Mindestkreditsumme muss jedoch 1.000 € betragen. Ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Auszahlungen hast Du 4 Jahre Zeit den Kredit in monatlichen Raten von 120 € zurückzuzahlen.

Folgende Ausbildungen (m/w/d) werden durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert:

Der Berufsförderungsdienst ist eine Initiative der Bundeswehr. Wenn Du Soldat/in auf Zeit (SaZ) oder Offizier/in bist und das 41. Lebensjahr nicht überschritten hast (BO 41), dann hilft Dir die Bundeswehr, Dich während Deiner militärischen Dienstzeit auf den neuen Lebensabschnitt vorzubereiten. Wende Dich hierfür bitte an einen der über 90 Standorte des BFD, um ausführlich beraten und betreut zu werden. Hier wirst Du detaillierter über Deine Ansprüche zur finanziellen Unterstützung informiert.

Einen Bildungsgutschein können Interessierte für eine Umschulung erhalten. Die Voraussetzungen, um Anspruch auf diesen Bildungsgutschein geltend zu machen, sind, dass Du arbeitssuchend bist und mit dieser Ausbildung wieder beruflich Fuß fassen möchtest. Es wird jedoch extern überprüft, ob diese Umschulung dafür tatsächlich notwendig ist oder die vorhandenen Qualifikationen für eine Berufsintegration ausreicht. Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung, dass die anfallenden Kosten für die Teilnahme an der Umschulung übernommen werden. Genauere Informationen sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter verfügbar.

Die GOBI ist ein zertifizierter Bildungsträger. Die oben genannten Maßnahmen sind nach AZAV durch die fachkundige Stelle CertEuropa geprüft und genehmigt worden.

Eine Förderung durch einen Bildungsgutschein ist für folgende Umschulungen (m/w/d) möglich:
– Ergotherapeut
– Physiotherapeut
– Erzieher
– Pflegefachassistent
– Pflegefachmann

Auszubildende für den Beruf des Pflegefachmanns haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung, die vom Ausbildungsbetrieb gezahlt wird. Auszubildende die den Beruf im Zuge einer Umschulung erlernen haben ebenfalls Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Da es keinen verbindlichen Tarifvertrag gibt, kann dieser Betrag zwischen den einzelnen Trägern der praktischen Ausbildung unterschiedlich ausfallen. Wenn sich der Träger bspw. an die Regelungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, dann kannst Du im 1. Ausbildungsjahr 1.490,69 €, im 2. Ausbildungsjahr 1.552,07 € und im letzten Ausbildungsjahr 1.653,38 € brutto erhalten.

Auszubildende für den Beruf des Pflegefachassistenten haben ebenfalls Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Das Ausbildungsgehalt kann je nach Arbeitgeber und Region variieren. Wenn sich der Ausbildungsbetrieb nach tariflichen Vorgaben (z. B. TVA-L oder AVR Caritas) richtet, kann Deine Ausbildungsvergütung je nach Ausbildungsjahr zwischen 1.297 € und 1.473 € betragen.

Für Kindergeld berechtigt ist jeder der sich in einer oder unmittelbar vor einer Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr befindet. Für den Antrag wird eine Schulbescheinigung benötigt. Diese stellen wir gerne auf Anfrage aus.

Das Schulgeld wirkt sich steuermindernd aus. Du kannst als Sonderausgaben 30 % des von Dir gezahlten Schulgelds, maximal 5.000,00 €, geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass Du einen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hast. Der Anspruch auf einen halben Freibetrag für Kinder reicht dabei bereits aus.