Jährliche 24h-Fortbildung der Praxisanleiter (m/w/d)

Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter (m/w/d)

Jährliche Pflichtfortbildung im 24 Stundenumfang

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe sieht in § 4 Abs. 3 eine jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Umfang von 24 Stunden vor. Die Teilnahme ist gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.

Mit der Fortbildung des Ausbildungsverbunds Pflege Gotha & Region  wird das bereits bestehende Know-how aufgefrischt und auf den neuesten Stand der angewendeten Praxis gebracht. Die Themenstellungen umfassen beispielsweise Inhalte des Pflegeberufegesetz, der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, aber auch der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung.

Das Wichtigste im Überblick

Gebühr

239 €
139 € für Verbundmitglieder

Die inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Termine sind auf der Webseite des Ausbildungsverbundes Pflege Gotha und Region einsehbar.

Die Fortbildung umfasst insgesamt 24 Stunden und ist auf drei zusammenhängende Tage aufgeteilt. Der Unterricht findet jeweils von 8:00 – 15:30 Uhr statt.

Abgeschlossene Weiterbildung zum Praxisanleiter/zur Praxisanleiterin oder Bescheinigung des Thüringer Landesverwaltungsamts über die Anerkennung der Berufserfahrung bei Medizinischen Technologen bzw. MTA (m/w/d).

Die Weiterbildung erfolgt durch den Ausbildungsverbung Pflege Gotha & Region. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite: www.pflegeausbildung-gotha.de.