Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter

gemäß § 53 b SGB XI

2-tägige Fortbildung für Betreuungskräfte, Betreuungsassistenten und Alltagsbegleiter gemäß § 53 b SGB XI

Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte, Betreuungsassistenten und Alltagsbegleiter gemäß § 53 b SGB XI

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildungen für alle bereits qualifizierten Betreuungskräfte, Betreuungsassistenten, Alltagsbegleiter nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI) mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.

Die GOBI bietet jährlich an zwei Terminen die Möglichkeit, das vermittelte Wissen zu aktualisieren und die berufliche Praxis zu reflektieren.

Termine

15. Februar & 16. Februar 2024

30. September & 01. Oktober 2024

8 Uhr bis 15:30 Uhr

Gebühr

100,00 €
inkl. Unterrichtsmaterialien

In der 16-stündigen Fortbildung aktualisierst Du Deinen Wissenstand zum Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und hast Gelegenheit, die berufliche Praxis zu reflektieren.

  • Reflexion der beruflichen Praxis- Ressourcen
  • Kommunikation mit Demenzerkrankten
  • Pflege und Betreuung
  • Validation
  • Dokumentation
  • Aktivierung im musischen Bereich
  • Abschlussgespräch

Täglich von 8:00 bis 15:30 Uhr mit insgesamt 16 Lehreinheiten (Unterrichtsstunden)

Die jährliche Fortbildung richtet sich an bereits qualifizierte Betreuungskräfte, Betreuungsassistenten, Altagsbegleiter nach § 53 b SGB XI.(ehemals § 53c SBG XI)

Der Abschluss der Fortbildung wird mit einem Teilnahmeschein bestätigt.

Solltest Du Fragen zu einer möglichen finanziellen Förderung der Weiterbildung haben, kannst Du dich gerne an uns wenden.